Homebrew Problematik

  • Konsolen und Handhelds sind üblicherweise geschlossene und auf Kommerz ausgerichtete Systeme. Häufig wird dabei die Hardware subventioniert verkauft, der eigentliche Gewinn entsteht durch Softwarelizenzen. Homebrew kann somit potentiell Umsatz- und Ertragsmindernd sein, denn damit kann eine Klientel bedient werden, die weniger oder gar keine offiziellen Produkte kauft.


    Es gibt verschiedene Ansichten darüber, ob der Systemlieferant lediglich der Anbieter der Hardware ist, samt der vom Kunden freiwillig bei ihm gekauften Software, oder ob der Hersteller berechtigt sei, seine Kunden dieses Gerätes auf die gesamte künftige Nutzungsdauer nur auf die von ihm und seinen Lizenzpartnern erstellte Software zu verweisen, die Kunden damit auf den Systemanbieter als Alleinlieferant jeglicher Software festzulegen. Dieses könnte einen enteignungsgleichen Eingriff in die Rechte des Endkunden darstellen bzw. den Kunden in seiner Entscheidungsfreiheit unzulässig einschränken. Das Recht des Endkunden auf freie Nutzung (im Rahmen der Gesetze) steht dem Gewinninteresse des Systemanbieters aus dem weitergehenden Verkauf von Software gegenüber.


    Die Frage ist, ob es ein erlaubtes Mittel des Herstellers ist, die Benutzung derartig einzuschränken zu versuchen, und den potentiellen Nutzwert des Geräts, das ja eigentlich einen vollwertigen Computer darstellen würde, wenn er nicht um eine Vielzahl seiner Nutzungsmöglichkeiten, vor allem die freie Programmierbarkeit, kastriert worden wäre.


    Nicht jeder besitzt das notwendige Hintergrundwissen, um unautorisierte Software auf seiner Konsole oder auf seinem Handheld benutzen zu können, dennoch ist dieses Wissen meist schnell erworben. Flash-Karten und Mod-Chips sind häufig leicht über das Internet erwerbbar. Neben dem Aspekt der Gratis-Software spielt auch die Piraterie von Konsolenspielen eine wichtige Rolle. Ist es erst geschafft, seinen eigenen Code zum Laufen zu bringen, ist man technisch nicht mehr weit davon entfernt, illegal kopierte Spiele benutzen zu können.


    Homebrew selbst versteht sich als legal und Anti-Piraterie-treu. Die Rechtslage in Deutschland verbietet allerdings die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (Firmware-Patch) und das Verändern (patchen) geschützter Software, so dass sich die Homebrew-Szene häufig in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Das Patchen von Firmware ist somit nur gestattet, wenn die Patchversion von der lizenzierten Firma herausgegeben wurde. Patches sind z. B. auf Webseiten von Software-Unternehmen zu finden.


    Im Einzelfall ist es zu prüfen, ob die Gesetzeslage mit den Grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Eigentumsrechten der Nutzer vereinbar sind, es käme auch eine Verletzung der Freiheitsrechte von Kunst sowie von Wissenschaft in Betracht. Das Thema ist in Bewegung und nicht abschließend geklärt.


    Quelle: Wikipedia